Fehlurteil, Andreas Darsow

Der Artikel stellt noch keine tiefgründige Auseinandersetzung mit dem Fall Darsow dar. Er ist aber ein Vorläufer. (Fortsetzung, Stand 16.04.2022) Worum geht es? 542 Js 24.817/09 ist das Urteil, das am 19. Juli 2011 vom Landgericht Darmstadt über Andreas Darsow gefällt wurde. Andreas ist seitdem als Doppelmörder sowie versuchter Dreifachmörder zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Andreas müsste also mindestens 23-25 Jahre im Gefängnis einsitzen. Der Prozess gilt als reiner Indizienprozess. Vorsitzender Richter der 11. Großen Strafkammer -als Schwurgerichtskammer- am Landgericht Darmstadt: Volker Wagner. Vorsitzender Revisionsrichter des zuständigen Strafsenats am Bundesgerichtshof: Thomas Fischer. Verantwortlicher Rechtsanwalt für das Wiederaufnahmeverfahren: Gerhard Strate. Aus erklärlichen Gründen ist das Wiederaufnahmeverfahren in allen zur Verfügung stehenden Instanzen verworfen worden. Aus erklärlichen Gründen ist die anschließende Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Gründe: Eine sich deckende, eitle, bösartig agierende Justiz mit miserabler Fehlerkultur. Das Opfer: Andreas Darsow und seine Familie.

Prozessdokumente befinden sich öffentlich einsehbar auf strate.net

Die Urteilsbegründung umfasst 292 Seiten. Gerhard Strate hat recht, wenn er sagt: „Das alles hat nichts mit der Frage zu tun, ob Andreas Darsow der Täter war. Diese breite Darstellung von Sachverhalten, deren Bedeutung für den damaligen Schuldspruch gegen Herrn Darsow tatsächlich begrenzt war, sollte ein Urteil von höchster Gründlichkeit suggerieren. Der Versuch, das Urteil gegen die Revision abzusichern, ist deutlich zu spüren und war erfolgreich.“

Anja Darsow ist die Ehefrau von Andreas Darsow, die Familie hat 3 Kinder. Anja kämpft für Andreas mit unermüdlichem Löwenmut. Vor allem aber kämpft sie gegen unnachgiebige Windmühlen. Es mag viele Menschen geben, die zurückhaltend bleiben und sich bei der Frage nach der Täterschaft nicht final festlegen. Das ist individuellen Wahrnehmungen sowie Ängsten und Zweifeln geschuldet. Bei der Betrachtung und Abwägung aller Umstände muss es aber zwangsläufig zu einer Verneinung der Täterschaft kommen, da über der individuellen Wahrnehmung eine Art unsichtbare Intelligenz steht, die mit Worten gar nicht leicht zu beschreiben ist. Sie ist eher gefühlte Gewissheit, gepaart mit Weisheit. Eine übergeordnete Kraft, hinter die einzelne Meinungen zurückzutreten haben. Wie ein inneres Omen, das sagt: Diese Person ist nicht der Täter. Sie wurde aber zu einem gemacht. Mit der Urteilsbegründung tun sich Abgründe auf, die man seinem schlimmsten Feind nicht zumuten würde. Allein die Orthografie-und Konklusionsfehler liegen weit im dreistelligen Bereich.

Wie konnte es überhaupt zu der Verurteilung kommen? Diese Frage möchten wir im typischen Buckminster-Stil beantworten und tragen damit nicht nur der Absurdität dieses Falls Rechnung, sondern insbesondere einer Horde gröbster Ignoranten und verurteilungswütiger Unheilsbringer in dunklen und roten Kutten, die dafür gesorgt hat, dass ein unschuldiger Mensch sein ziviles Leben vollständig verliert. Der gesamte Fall Darsow ist eine solche innerdeutsche Schande, wie sie kaum zum Ausdruck gebracht werden kann.

Und zwar

Petra hat jeschrien.

Astrid hat och jeschrien.

Beede ham se Tierjeräusche jemacht.

Klaus hat Müll rausjebracht.

Andreas war jenervt.

Jemand hat auf Klaus und Petra jeballert, beede tot.

Auf Astrid och, aber die hat knapp überlebt.

Tatwaffe? Ham wa nüscht.

DNA? Ham wa och nüscht.

Bewiesener Tatablauf? Nüscht.

Eigentlich ham wa überhaupt nüscht.

Sonst noch was? Jibt ’n Serverlog.

Schatteninformation: In einem Netzwerk voller Klone.
Hat das jemand untersucht? Nee, ham wa keene Ahnung von.

ADarsow ist der Mörder.

Sicher? Ja.

Schwere der Schuld? Natürlich.

Revision? Nee, keene Lust.

Wiederaufnahme LG Kassel: Nee, keene Lust.

Sofortige Beschwerde OLG FRA: Nee, keene Lust.

BVerfG: Nee, keene Lust.

Verteidiger Strate schließt am 12. Dezember 2020 mit den Worten: „Dass ich diese Entscheidung erst jetzt bekannt gebe, hat keinen besonderen Grund außer dem einer gewissen Sprachlosigkeit und Enttäuschung. Das ist aber nur eine temporäre Befindlichkeit.“

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Letzte Fassung vom 24.11.2021