Als Prozesspartei in Gerichtsverfahren begegnet man auf Seiten der Justiz unzumutbaren Charakteren, eingebettet in ein System der gegenseitigen Deckung, das bis in die Anwaltschaft reicht. Die Mechanismen, die dort greifen, sind ein erschütterndes Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Um berechtigte Kritik an der Justiz zu unterdrücken, greift die Institution zu haarsträubenden Methoden, was am Beispiel der Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin II, Tegeler Weg, offenbart wird: Dr. Anja Teschner, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin II (Tegeler Weg), plante und setzte zusammen mit der Richterin Rahel Eissing und Richtern der 27. Kammer ein Hausverbot gegen einen unbequemen Justizbeobachter durch, basierend auf verzerrten Darstellungen eines einzelnen, unbedeutenden Vorfalls. Was in Wirklichkeit ein drei Minuten dauerndes Gespräch mit einer Urkundsbeamtin schlichten Gemüts war, wurde in den Akten zu einem 15-minütigen, aggressiven Pöbelauftritt hochstilisiert. Die Urkundsbeamtin, die nicht nur widersprüchliche sondern auch offenkundig falsche Aussagen machte, trug mit ihren Lügen maßgeblich zur Verfälschung der Tatsachen bei. Trotz Bildnachweisen mit Zeitstempeln wurde auf der Grundlage zahlreicher abwertender und haltloser Behauptungen das Hausverbot erlassen. Ohne Gewissen, ohne Skrupel. Anja Teschner ließ danach keinerlei Dialog zu. Ihr Wesen offenbarte eine rechthaberische Kälte, die für ihr Amt als Vizepräsidentin eines der größten Gerichte Deutschlands untragbar ist. Die erlebten Abgründe mit Richtern und Justizbediensteten am Landgericht Berlin setzten sich bis zum Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin fort, wo Empathie, Neutralität und Intellekt gleichermaßen fehlten. Stattdessen dominierte ein System, das einzig darauf abzielte, das Hausverbot um jeden Preis abzusichern. Anja Teschner war und ist unfähig, den Fall sachlich und professionell zu bewerten. Sie handelte stigmatisierend und verleumderisch, getrieben von institutionellem Egoismus und einer monotonen Selbstherrlichkeit. Die Justiz zeigt(e) sich auch hier von ihrer dunkelsten Seite – ein Sumpf aus Lügen, Intrigen und Machtmissbrauch. Es ist nicht zu begreifen, dass das Rechtssystem von solchen Personen durchzogen ist, die die Arbeit derjenigen beschmutzen, die ehrlich und kompetent handeln. Anja Teschner verkörpert alles, was in diesem System falsch läuft: eine verbohrte, machtbesessene und selbstherrliche Intrigantin, deren Verbleib in einer solchen Position das Vertrauen in die Justiz massiv untergräbt.
Ein vollständiger Donnerhall-Artikel wird Ende Oktober/Anfang November 2024 veröffentlicht.
Eine schrecklich bigotte Familie, die themenübergreifend weitere fachliche und menschliche Kompetenzen vorzuweisen hat:
https://gerichtsteufel.de/
Ein zentrales Thema der Auseinandersetzung mit den “Gerichtsteufeln” war die hartnäckige Kontaktaufnahme des Rechtsuchenden mit Richterin Dr. Saar (ein einzelner Gesprächsversuch im Gericht und mehrere aufeinanderfolgende Telefonversuche), deren Fehlentscheidung ihn über 3.000,00 EUR kostete (wegen einer weiteren Fehlentscheidung der 46. Zivilkammer ursprünglich insg. 6.000,00 EUR). Der Rechtsuchende forderte beharrlich, in den Zustand zurückversetzt zu werden, der ohne das schädigende Ereignis für ihn gegolten hätte. Doch Dr. Saar zeigte sich uneinsichtig und verweigerte die geforderte Wiedergutmachung. Sie schien nicht zu verstehen, dass Menschen eher zur Zahlung bereit sind, wenn der Anspruchsinhaber konsequent Druck ausübt, anstatt sich nur sporadisch zu melden. Menschen, die für ihr Recht auf Wiedergutmachung einstehen, werden dabei oft wie lästiges Ungeziefer behandelt und pathologisiert. Die Richter, die offenkundig Schaden angerichtet haben, möchten mit ihrem Fehlverhalten und den daraus resultierenden Schadensereignissen nicht konfrontiert werden. Auch die damalige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Standort Littenstraße, Ludgera Selting, zeigte wenig Interesse daran, sich mit der Not von durch die Justiz geschädigten Menschen zu befassen. Ebenso der ehemalige und mittlerweile pensionierte Präsident des Kammergerichts Berlin, Dr. Bernd Pickel. Sie legten den Vorgang gelangweilt zur Seite. Zuletzt verweigerte das Land Berlin jede Form der Wiedergutmachung, demzufolge auch die Zahlung in Höhe von 3.000,00 EUR. Für den Rechtsuchenden war dies nicht das einzige Schadensereignis. Aufgrund paralleler Fehlentscheidungen zu seinen Lasten, die mühselig in höheren Instanzen korrigiert werden mussten oder noch müssen, wiegt jeder Fall – so auch der Verlust von 3.000,00 EUR – besonders schwer. Es ist ein Strudel aus permanentem Liquiditätsabfluss entstanden, für den die Schädiger in Amt und Würden nicht aufkommen möchten, was an Armseligkeit kaum zu übertreffen ist.