Wer ist dieses Buckminster?

Diese Frage stellte sich unsere Berliner Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik, als sie uns am 11.02.2022 unbeabsichtigt in den Schriftverkehr zwischen ihr, dem Vizepolizeipräsidenten Marco Langner, sowie der Pressestellenleiterin Anja Dierschke involvierte. Die Vorgeschichte begann mit einer grob fehlerhaften Berichterstattung sowohl auf den Fahndungsseiten der Berliner Polizei als auch online in der B.Z. Berlin und Berliner Morgenpost. Im Fokus: ein vollendeter Einbruch in Berlin Rosenthal. Die wirklichen Täter wurden bei Dunkelheit videografiert. Tage später verirrte sich ein Jugendlicher vor dem Haus der Geschädigten, er wurde ebenfalls videografiert und fahrlässig falsch mit der Tat in Verbindung gebracht. Dagegen hatten wir etwas einzuwenden.

In der Pressemitteilung der Berliner Polizei heißt es am 26. Januar 2022
(Wayback Machine):

„Mit der Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen bittet die Polizei Berlin um Mithilfe bei der Suche nach zwei jungen Männern, die in der Nacht zum 7. August 2021 in Rosenthal in ein Einfamilienhaus eingebrochen sein und hochwertigen Schmuck erbeutet haben sollen. Zur Begehung der Tat in der Friedrich-Engels-Straße sollen sie sich zuvor eine Leiter von einem Nachbargrundstück besorgt haben, wobei sie videografiert wurden. Am 16. August 2021 kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem eine unbekannte, jugendliche Person vor dem Haus der Geschädigten videografiert wurde. Die Gesamtumstände deuteten dabei auf einen Zusammenhang mit dem zuvor geschilderten Einbruch hin.“

Wir haben beide Videos gesichert und analysiert (diese sind heute auf der entsprechenden Seite nicht mehr abrufbar, der Text hat sich auch etwas geändert):

Die Analysepunkte im Einzelnen:

1
Das Bewegungsmuster ist grundverschieden, der Jugendliche bewegt sich schneller als die Folgetäter, die wir danach im Video sehen“
2
Wenn Sie genau hinsehen, hat der Jugendliche einen Tritt nach innen, minimal x-beinig; der andere schlanke junge Mann tritt aber nach außen“
3
Die Körperdimensionen stimmen nicht überein, der Jugendliche dürfte kleiner sein

4
Der Jugendliche wirkt außerdem etwas fahrig“ (dazu vgl.) Wenn Sie genau hinsehen, geht der andere schlanke junge Mann sehr sorgfältig vor und schließt sogar die Tür
5
„Es ist außerdem deutlich zu sehen, dass sich der Jugendliche an die Stirn fasst und wieder abkehrt; diese Körpergeste symbolisiert einen Irrtum; er hat sich der Geste nach wohl einfach nur in der Tür geirrt oder anderweitig vertan.“

Der Anstoß für die falsche Berichterstattung lag im Polizeitenor selbst, denn auf den Konjunktiv wurde bei der Formulierung der Fahndung verzichtet, auch wenn die Verantwortlichen es in einer späteren Stellungnahme anders dargestellt haben. Als eine der ersten der Zeitungen übernahm die B.Z. die fehlerhafte Berichtgrundlage und schrieb etwa:

„Eine weitere, am 16. August gefilmte Aufnahme zeigt einen jungen Mann mit blau-weißem Pullover und Basecap vor dem Haus der Einbruchsopfer. Die schlanke Statur und sein Bewegungsmuster entsprechen einem der beiden Einbrecher vom 7. August.“ B.Z. Berlin, Ole Kröning, Bericht vom 26.01.2022

Was äußerst beschämend ist: Ähnlich falsch stand es mit leichtem zeitlichen Versatz auch in der Berliner Morgenpost.

Dagegen richtete sich nicht nur unser Einwand, sondern auch energischer Widerstand, der uns aufgrund der Unbelehrbarkeit auf Seiten der Verantwortlichen viel Zeit und Mühe gekostet hat (Auszüge):

[…] am Mittwoch haben wir auf einen Artikel aufmerksam gemacht, dessen Abbildung sich gut sichtbar auf Ihrer Hauptseite befand. An dem Artikel war die Vorverurteilung eines Jugendlichen als angeblicher Einbrecher zu monieren. Der Redakteur hat offenbar nicht richtig hingesehen, weswegen der Jugendliche bereits als einer der Täter abgestempelt wurde. Dass wir diese Methode fahrlässig finden, wurde bereits zum Ausdruck gebracht […]E-Mail vom 03.02.2022 an Barbara Slowik

[…] Sehr geehrte Frau Koppers, würden Sie bitte die folgende Nachricht zur Kenntnis nehmen und sich dafür einsetzen, dass diese „Berichterstattung“ korrigiert wird? Vorhin hat eine Frau von der Pressestelle der Polizei hier angerufen und ein paar Fragen etc. gestellt. Sowohl eine Sachbearbeiterin der Polizei als auch ein Richter (!), der ja nun durch Beschluss die Grundlage für die Berichterstattung geschaffen hat, wollen sich versichert haben, dass dieser bei Tageslicht abgebildete junge Mann einer der Täter sein soll. Das kann unter keinen Umständen sein. Die Berichterstattung ist auch gar nicht im Konjunktiv gehalten, es wird einfach behauptet, die Erscheinung des Jugendlichen würde einem der Täter entsprechen. Durch solche destruktiven Mechanismen kommen in der Strafjustiz Fehlurteile zustande. Es kann übrigens auch möglich sein, dass die wirklichen Täter (der, der vorangeht) etwas in den Busch geworfen haben, in einer Bildeinstellung wirkt das zumindest so, bei Sec. 15 aus dem Video, das online zu sehen ist […]E-Mail vom 04.02.2022 an Margarete Koppers

Am 09.02.2022 folgte eine weitere E-Mail an Frau Dr. Slowik, daraufhin meldete sich Anja Dierschke, die uns erklärte, dass unser Anliegen der polizeiinternen Beschwerdestelle zugeleitet wurde. Anstatt zu handeln, versuchten die Verantwortlichen eine Erklärung für ihre Fehlerkultur zu liefern. Analog dazu wurden von uns die Redaktionen der involvierten Tages- und Boulevardzeitungen angeschrieben, die sich rechtfertigend peinlicher Weise auf den Fahndungsaufruf der Polizei beriefen. Ferner wurde von uns sowohl die Verwaltung des Landgerichts Berlin Tegeler Weg, als auch die Verwaltung des Amtsgerichts Tiergarten auf die fehlerhafte und vorverurteilende Berichterstattung aufmerksam gemacht. Für eine Beantwortung sah sich aus Reihen der Justiz niemand berufen oder veranlasst, was, um es freundlich auszudrücken, eine (typische) Schweinerei darstellt. Mit dem Eingestehen und Korrigieren von Fehlern hat es die Justiz nämlich nicht so, wie wir später noch im anderen Zusammenhang lesen werden.

Am 11.02.2022 ließ uns die Sache noch immer keine Ruhe, weswegen Dr. Slowik erneut Post bekam: „[…] inzwischen konnte ich Rücksprache mit einem Kriminalhauptkommissar aus Reihen des Berliner Landeskriminalamtes halten, wir haben uns die Bilder gemeinsam angesehen. Er hat vielleicht eine etwas andere Beobachtungsgabe, meinte aber, dass er den Artikel so nicht veröffentlicht hätte bzw. der Veröffentlichung in dieser Form nicht zugestimmt hätte. Das sollte Ihnen doch eigentlich zu denken geben. Die Justiz [Kommentar der Seitenbetreiber: Die Polizei gehört zur Exekutive] hat eine Kehrtwende in ihrer Fehlerkultur dringend notwendig, dafür muss aber jemand den Anfang (auch in kleinen Dingen) machen. Dass der Artikel immer noch in der falschen und schädlichen Form online ist, zeigt mir, dass Sie unser Anliegen wohl nicht richtig verstanden haben, oder, dass es Ihnen schlichtweg egal ist. Sie hätten längst veranlassen müssen, dass diese oberflächlich zusammengeschmierten Inhalte vom Netz genommen werden. […]

Daraufhin meldete sich kurz angebunden Anja Dierschke und „bat“ um Namensauskunft: „[…] bitte teilen Sie uns den Namen des Kollegen des LKA mit, mit dem sie gesprochen haben. Ohne Namensnennung kann ihre Information nicht verarbeitet werden. […]

Der Name des Kriminalhauptkommissars wurde nicht sofort preisgegeben, da dieser a) von uns erst hätte gefragt und um Zustimmung zur Preisgabe seines Namens gebeten werden müssen, und b) es nahe lag, dass der Kollege in eigenen Reihen unpassend mit entsprechendem Druck oder Vorwurf im Wort angesprochen worden wäre; unter solchen Bedingungen entwickeln Menschen eine Schutz- und Abwehrfunktion, um sich selbst keinem Unheil auszusetzen. Es wäre folglich darauf angekommen, ob der Kollege wohlwollend bzw. etwas positiv bekräftigend auf den Vorfall angesprochen worden wäre, oder ob man ihm das Gefühl einer Bestrafung oder eines Vorwurfs mit Folgen vermittelt hätte. Bei Letzterem wäre er wohl kaum auf die Idee gekommen, seine Meinung zu wiederholen oder gegenüber Vorgesetzten zu bestätigen. Sowohl dem (unbekannten) Richter als auch Margarete Koppers war angeboten worden, den Namen des Kollegen im beiderseitigen Vertrauen preiszugeben. Daran hatte die Generalstaatsanwältin Berlins aber kein Interesse.

Nach der E-Mail (Frage nach dem Namen) von Anja Dierschke, meldete sich (ungewollt) Dr. Barbara Slowik bei uns, es kam zu einem kurzen elektronischen Austausch:

“Können wir uns dazu mal am Rande der Morgenlage am Montag austauschen. Wer ist dieses Buckminster? Medial wirksam? Seriös? Liebe Grüße“

“Gerne bei Sonnenaufgang. Wir sind hochgradig unseriös, erreichen aber meistens die Richtigen.“

Den vorläufigen negativen Höhepunkt bildete der polizeiinterne Bericht, der uns zugestellt wurde. Es sei ursprünglich im Konjunktiv geschrieben worden (an welcher Stelle mit Blick auf die URL genau bitte?) und für die Zeitungsberichte kann die Polizei nichts. Bei so viel Arroganz und Ignoranz musste einem zwangsläufig der Kragen platzen, weswegen es auch zu einem schimpftiradenartigen Rundumschlag kam (E-Mail gerichtet u.a. an Dr. Barbara Slowik, Anja Dierschke, Marco Langner, Margarete Koppers, Christine Richter und Torsten Kroop von der Berliner Morgenpost, Redaktion der B.Z.). In dem Bericht heißt es zunächst:

“Sehr geehrte Frau Nixdorf, zu Ihrer o. g. E-Mail hat mich Frau Dr. Slowik mit der Beantwortung beauftragt. In der Polizeimeldung Nr. 0221 vom 26. Januar 2022 bittet die Polizei Berlin um Mithilfe bei der Suche nach zwei jungen Männern, die in der Nacht vom 7. August 2021 in ein Einfamilienhaus eingebrochen sind. […] Am 16. August kam es zu einer zweiten Videoaufnahme an derselben Örtlichkeit, bei der ein junger Mann bildlich festgehalten wurde. Hierzu ist der Polizeimeldung der Pressestelle der Polizei zu entnehmen, dass die Gesamtumstände auf einen Zusammenhang mit dem zuvor geschilderten Einbruch hindeuten könnten. Darin ist weder eine Vorverurteilung des jungen Mannes zu sehen, da lediglich ein möglicher Zusammenhang in Erwägung gezogen wird, noch wird eine potenzielle Täterschaft angenommen. Die Öffentlichkeitsfahndung wurde entsprechend den strafprozessualen Regularien bearbeitet, ein richterlicher Beschluss liegt vor.“

“Ihr Schnarchnasenbericht interessiert hier niemanden. Er ist auch falsch und nimmt nicht die wesentlichen Dinge auf, die moniert wurden. Der richterliche Beschluss beruht auf einer Fehleinschätzung und im Übrigen auf maximaler Unsauberkeit. „Die schlanke Statur und sein Bewegungsmuster entsprechen einem der beiden Einbrecher vom 7. August.“ Dazu plakativ das Bild des Jugendlichen, der sich aber lediglich in der Tür geirrt hat! Der Leser versteht es aber so, dass der junge Mann einer der Einbrecher sein muss. Und die nächsten ferngesteuerten Lemminge übernehmen den hohlen Schrott auch noch! Ich sagte es bereits: wenn die Polizei schreibt, dass morgen 1.000 pinke Hunde über Berlin fliegen, würden Qualitätsmedien wie die B.Z. und die Morgenpost das auch übernehmen. Wie Sie diese geistige und visuelle Inkompetenz auch noch mit einem nachgeschobenen Schnarchnasenbericht rechtfertigen können, alter Schwede, auf die Idee muss man auch erstmal kommen. Mit maximal genervten und wenig freundlichen Grüßen“

Danach konnten wir beobachten, dass zumindest die B.Z. (die als Bratpfannenzeitung bezeichnet wurde) den Artikel von der Online-Hauptseite entfernt (dieser prangte unter der Kategorie Videos) und ihn auch nicht mehr abrufbar in eben dieser Kategorie bereitgestellt hat. Beide Artikel sind aber trotzdem noch in der originären Form online.

“Ich möchte erleben, wie jemand, der mit dieser E-Mail angeschrieben ist, wohl reagieren würde, wenn sein oder ihr Bild öffentlich unter einem der benannten Schmierfinkberichte platziert wurde und dieses folglich mit einer Tat assoziiert wird, die er oder sie objektiv betrachtet nie begangen haben kann.“

Fehlerkultur

Zu der polizei- und redaktionsseitigen Fülle an Ignoranz besteht kein Anlass, wie das folgende Beispiel zeigt, denn dort weiß der eine schon wieder nicht, was der andere macht, schreibt oder ermittelt. Somit ist es auch kaum verwunderlich, dass berlin- und bundesweit massenhaft Cold Cases angehäuft werden. Die Polizei bzw. die Ermittlungsbehörden lassen sich nicht gerne in ihre Karten, Bücher und Akten schauen, sie halten sich auch selbst für das Ende der intellektuellen Fahnenstange. Im Fall der Rebecca Reusch gibt es auch nach drei Jahren ihres Verschwindens keine nennenswerten Ergebnisse. Dafür zahlreiche Berichterstattungen, die zwar wichtig aber leider auch fehleranfällig sind, wie wir hier sehen (Stichwort Haare und DNA, der erste abgebildete Bericht ist vom 14.02.2022, der andere vom 18.02.2022):

Nächste Fahndung

Buckminster NEUE ZEIT hat in Erfahrung gebracht, dass die Behördenleiter der Amtsanwaltschaft Berlin, die Generalstaatsanwältin und die Polizeipräsidentin von Berlin in obskure Vorfälle und Neigungen verwickelt sein sollen. Demnach gehören der Behördenleiter der Amtsanwaltschaft, Dr. Rüdiger Reiff, als auch dessen ständige Vertreterin, Oberstaatsanwältin Katrin Faust, der Rockerszene Berlins an. In dieser Szene führen sie ein dubios anmutendes Parallelleben und geben sich gegenseitig die interessantesten Spitznamen. Rüdiger Reiff etwa möchte ausschließlich Scheisshausschorsch genannt werden, Katrin Faust Tante Gaby. Wir sind den beiden unauffällig in die Szene der Rüpel und Rocker gefolgt und waren zumindest in der Lage, einige Hintergründe über ihr ungezügeltes Amüsement zu recherchieren und diese Hintergründe in Bild und Ton aufzunehmen. In diesem Zusammenhang konnte zunächst die Kneipe, in der die geheimen Treffen stattfinden, enttarnt werden:

So ging gleich der erste Versuch, mit Rüdiger Reiff alias Scheisshausschorsch ins Gespräch zu kommen, vor lauter Ehrfurcht gründlich schief. Unsere Tarnung hat deshalb aber keinen Schaden genommen:

Frank Fahsel

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.»

Am 30. März 2022 wurde Andreas Darsow vom Landgericht Darmstadt im Zivilprozess 29 O 199/20 ohne jede Beweisaufnahme oder persönliche Anhörung erneut schuldig gesprochen. Reaktion darauf:

Was ist der Hintergrund der erneuten Verurteilung? – Auszüge unseres Schreibens an Dr. Strate, Anja Darsow und Hans Wolfgang Euler mit aktualisierter Fassung vom 17. März 2022; Andreas Darsow wurde postalisch eine Abschrift ins Gefängnis geschickt:

„Anlass für den Prozess gab die Tochter des am 17.04.2009 getöteten Ehepaars Toll – Klaus und Petra Toll. Die Tochter Astrid Toll hat als einzige schwer verletzt überlebt. Seit dem Mord an den Eltern ist das Land Hessen ihr Vormund. […]

Am 19. Juli 2011 wurde Andreas Darsow des Mordes an Klaus und Petra Toll schuldig gesprochen, was eine lebenslange Haftstrafe nach sich zog. Das Schwurgericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Entschieden bzw. geurteilt wurde nur anhand von Indizien. Strengbeweise hat es nicht gegeben. Eine Tatwaffe konnte nie gefunden werden, ebenso wenig Täter-DNA im Haus der Tolls. Andreas und Anja Darsow kämpfen seitdem um die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie um die vollständige Rehabilitation des Andreas Darsow.

Das erste Wiederaufnahmeverfahren scheiterte in allen Instanzen. Sowohl das Landgericht Kassel, als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwarfen das Vorbringen Dr. Strates und gaben zur Begründung an, dass kein höheres Wissen vorgetragen wurde. Neue Beweise hätten nicht vorgelegen. Dr. Strates Vorbringen stützte sich auf Beschussgutachten des Sachverständigen Philipp Cachée. Eine als letzten Rechtsbehelf eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Für den nunmehr gestarteten Zivilprozess sollen die Argumente aus dem Beschussgutachten wohl erneut vorgebracht werden. Andreas Darsow befindet sich in der JVA Schwalmstadt in Haft. Eine renommierte Gutachterin hat zeitaktuell und auf Antrag der JVA Schwalmstadt ein umfassendes psychiatrisches Gutachten über Andreas erstellt. Andreas Darsow wurde zu diesem Zweck über 8 Stunden begutachtet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Andreas Darsow keinen Tätertyp erfüllt.

Dieses Gutachten, sowie das Gutachten des Herrn Philipp Cachée sollen als Beweismittel für den Zivilprozess dienen. Eine Folgeverwendung für ein Wiederaufnahmeverfahren, das wohl angestrebt wird, halten die Parteien (Dr. Strate, Anja Darsow) für denkbar. Dazu müsste zunächst der Zivilprozess zugunsten von Andreas Darsow entschieden und gewonnen werden. Ausbleibendes Obsiegen würde für Andreas Darsow nicht nur ein fatales Signal, sondern auch eine massive Schwächung seiner ohnehin bereits miserablen Position bedeuten.

Für das Obsiegen werden Argumente dergestalt benötigt, die geeignet sind, als neue Beweismittel angenommen zu werden. Die Beweismittel müssen den bestehenden Schuldspruch erschüttern können. Dafür ist höheres Wissen nötig.

Höheres Wissen können die beigezogenen Gutachten nach hiesiger Einschätzung weder anbieten noch erfüllen. Psychiatrische Gutachten sind anderes, aber kein höheres Wissen.

Denkbar ist, dass die beiden bestehenden Gutachten (Beschuss, Tätertyp) als wertvolle, ergänzende Komponenten herangezogen werden. Die Expertise von RA Dr. Strate ist unverzichtbar. Und dennoch: Ein Fundament höheren Wissens wurde bis zum heutigen Tag weder gebaut noch erbracht, und es ist auch nicht plausibel, dass die bisherige Verteidigung plötzlich nach all den Jahren mit diesem Fundament wie Phönix aus der Asche emporsteigen könnte. Die Gefahr: Stimmt die Kammer einer Beweisaufnahme nicht zu, wäre das eine vernichtende Grundlage für Andreas. Deshalb bedarf es aus meiner Sicht einem zweiten, erfahrenen Strafverteidiger, der dieses neuartige Fundament in das bereits begonnene Zivilverfahren einbringt und überzeugend vorträgt. […]“

Kommentar der Seitenbetreiber: Die Installation des von uns favorisierten Strafverteidigers Hans Wolfgang Euler (der der Sache dienend, ohne nachträglich böse auf uns zu sein, überrumpelt wurde) hat wenige Wochen vor dem Prozess u.a. aus Zeit- und Arbeitsbelastungsgründen nicht funktioniert. Uns ist im Eifer des Gefechts aber etwas bewusst geworden: Sowohl Dr. Strate als auch Anja Darsow, die Ehefrau des Verurteilten, mit der es einige persönliche Telefonate gegeben hat, stehen dem Erfolg der Freilassung Andreas Darsows persönlich im Weg. Wir sehen eine Mischung aus Beratungsresistenz, Naivität, Überheblichkeit und Ignoranz. 

Weitere Auszüge aus unserem Brief:

„Das Urteil zu 542 Js 24.817/09 basiert auf schwerwiegend lücken- und fehlerhaften Ermittlungen bzw. Auswertungsergebnissen auf dem Gebiet der IT-Forensik.

Das Verdachtsmoment wurde wie folgt konstruiert: Die Familie Darsow soll im andauernden Disput mit der Familie Toll wegen zahlreicher lauter (menschlicher) Geräusche gelegen haben. Diese Geräusche, die sich in Wirklichkeit gar nicht als massiv darstellten, sowie die daraus entstandene (unterstellte) Lebensbeeinträchtigung auf Seiten der Darsows, bildete nach Ansicht des damaligen Gerichts das Mordmotiv.

Andreas Darsow und seine Familie seien durch die lauten wiederkehrenden Geräusche, insbesondere von Petra und Astrid Toll abgesondert, in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt gewesen. Nach Ansicht der Ermittler und des Gerichts so stark, dass eine Lösung auf herkömmlichem Wege nicht mehr möglich gewesen sei. Andreas Darsow habe als einzigen Ausweg die Ermordung der Familie Toll gesehen. Die Ermordung habe er geplant und in der Nacht des 17. April 2009 vollzogen, mit einer Waffe, auf der ein selbstgebauter Schalldämpfer angebaut gewesen sein soll. Dass ein selbstgebauter Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sei, schlossen die Ermittler aus wenigen minimalen Bauschaumpartikeln am Tatort. In Wirklichkeit lässt sich das aufgefundene Material aber nicht mit 100%iger Genauigkeit zuordnen. Es kann sich um völlig anderes Material gehandelt haben, Bauschaum ist nicht nachgewiesen. Dass es sich bei den aufgefundenen Partikeln um Material aus einem selbstgebauten Schalldämpfer gehandelt haben muss (PET-Flasche mit Bauschaum) wurde schlichtweg unterstellt.

Ermittler erkundigten sich zur Klärung des Falls nach Schalldämpfer-Bauanleitungen im Internet und stießen auf die Seite www.silencer.ch Dort sei unter www.silencer.ch/petsd.pdf eine Bauanleitung für den Schalldämpfer Marke Eigenbau abrufbar gewesen (PDF liegt uns vor -> abrufbar via Wayback Machine).

Die Ermittler gewannen Informationen darüber, von welchen IP-Adressen auf diese Seite bzw. auf genau dieses PDF-Dokument zugegriffen wurde. In ihren Auswertungen stießen sie auf eine IP-Adresse aus dem Raum Babenhausen. Genau gesagt stießen sie auf 87.167.31.129, die der Aumann GmbH als feste bzw. statische IP-Adresse zuzuordnen war. Anschließend erkannten sie den Zusammenhang zwischen Andreas Darsow als Nachbar der Getöteten (mit einem ihrer Ansicht nach klaren Mordmotiv), sowie dem Zugriff auf das Schalldämpferdokument innerhalb der Aumann GmbH, der Andreas Darsow arbeitend angehörte. Daraus zogen sie den Schluss, dass nur Andreas Darsow auf das Dokument zugegriffen haben könne, da er ein klares Mordmotiv (Lärmbelästigung, dauerhafter Verlust der Lebensqualität) gehabt habe.

Um die Anschuldigung bzw. den schwerwiegenden Verdacht nachweisen zu können, wurden Arbeitsgeräte der Aumann GmbH sichergestellt, darunter diverse Rechner. Auch wurden im Rahmen IT-forensischer Analysen Festplatten gespiegelt, die extern bzw. außerhalb der Aumann GmbH in den Ermittlungsbüros ausgewertet wurden. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass mit dem Benutzerkonto ADarsow am 18.02.2009 der Zugriff auf das vorbezeichnete Schalldämpferdokument erfolgt sei. Ebenso hätte sich anschließend der Druck dieses Dokuments ergeben.

Das Benutzerkonto ADarsow wurde innerhalb (!) der Domäne Aumann GmbH geortet, ein lokaler Rechner hätte nicht zugegriffen. In der Domäne Aumann wurde logischer Weise mit Windows gearbeitet. Die nachfolgend aufgelisteten Attribute sollen im Rahmen der IT-forensischen Auswertung festgestellt worden sein; Diese Attribute führten zu einer starken Verdachtsverdichtung gegen Andreas Darsow; Im Wesentlichen stützte sich der darauffolgende (damalige) Anklage- und Verurteilungsstrang auf diese hier abgebildeten Attribute.

Kommentar der Seitenbetreiber: Auf die Attribute wird Buckminster NEUE ZEIT in einer gesonderten Analyse eingehen. Beispielhaft und vorläufig möchten wir im Rahmen dieses Artikels den „user-agent-string“ als Indiz hervorheben und damit die manipulative Energie der Justiz zeigen. Der user-agent-string ist eine Art Fußabdruck des verwendeten Browsers, der auf angesteuerten Internetseiten hinterbleibt. Andreas Darsow wurde unterstellt, dass es sein Rechner gewesen sein muss, der diesen Fußabdruck auf der Schweizer Waffenseite erzeugt hat. Dabei wurde gerichtsseitig so getan, als sei genau dieser user-agent-string etwas Einmaliges. Gravierend falsch. 

User Agent String
Der Zugriff auf die Seite silencer.ch erzeugte den folgenden User Agent String (Browserkennung und Betriebssystem), der gerichtsseitig als Erkennungsmerkmal für den Benutzer ADarsow unterstellt wurde und als solches zu dienen hatte:

Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0, Windows NT 5.1; SV1)

Hieraus hätten sich eindeutige Installations- und Identifizierungsmerkmale für den von Andreas Darsow benutzten Rechner ergeben.

Kommentar der Seitenbetreiber: In der Urteilsbegründung auf Seite 15 ist der user-agent-string folgendermaßen abgebildet

Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6;0, Windows NT 5.1; SVI)

Dazu in unserer vorläufigen Analyse:

„Würde man diesen user-agent-string nun bei Google eingeben wollen, um auf weitere Suchergebnisse für diesen user-agent-string zu stoßen, würde man zu keinem Ergebnis finden (die Suche jeweils in Anführungsstriche setzen, damit es genaue Ergebnisse gibt):

Keine Ergebnisse für „Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6;0, Windows NT 5.1; SVI)“ gefunden

Der Fehler liegt in der Darstellung der Version des Internet Explorers, im user-agent-string mit MSIE 6;0 abgekürzt. MSIE steht für Microsoft Internet Explorer, 6;0 soll die Version sein. Diese darf allerdings nicht mit einem Semikolon geschrieben werden, sondern muss zwingend mit einem normalen Punkt zwischen der 6 und der 0 geschrieben werden. Allein diese Anpassung führt bei der Google-Suche dann zu ca. 55 Suchergebnissen mit genau diesem user-agent-string.

Ein weiterer Fehler liegt in der Schreibweise für ServicePack 2, Security Version 1 im user-agent-string aus dem Urteil ganz am Ende mit SVI abgekürzt, nur, dass die 1 gar keine 1 ist. Diese muss auch als 1 und nicht als großes i oder kleines L geschrieben werden. Mit dieser nun richtigen Anpassung ergeben sich die folgenden Suchergebnisse (Stand März 2022, inzwischen mehr Ergebnisse):

Ungefähr 122.000 Ergebnisse (0,43 Sekunden)
Ergebnisse für „Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0, Windows NT 5.1; SV1)“

Dieser im Urteil angebotene user-agent-string sagt folglich gar nichts. Es gibt ihn mannigfach und weit verbreitet in der Welt, nämlich überall dort, wo ein identisch konfigurierter Browser auf eine Internetseite zugreift bzw. zugegriffen hat. Die Suchergebnisse umfassen u.a. Erklärungen zur Bedeutung des user-agent-strings, auch stellen User zahlreiche Fragen dazu, z.B. in IT-Foren. Zahlreiche Menschen mit dieser Browserkennung setz(t)en sich weltweit bereits damit auseinander.

Im Rahmen der mangel- und fehlerhaften IT-forensischen Auswertung ist auch offengeblieben, ob dieser user-agent-string nicht final durch einen in der Domäne Aumann GmbH befindlichen Proxy Server angenommen wurde. Der Proxy Server ist eine Art Mittler und Schnittstelle. Bevor Internetanfragen die Grenze der firmeneigenen Domäne überschreiten, müssten diese, sofern ein Proxy Server eingesetzt ist, an eben dieser Schnittstelle vorbei, wodurch sie aber ihre Gestalt bzw. die Gestalt des ursprünglichen Absenders der Internetanfrage noch verändern bzw. ändern sich die spezifischen Merkmale des user-agent-strings noch einmal, denn diese würden final die konfigurative Gestalt des Proxy Servers annehmen.“

Abrunden werden wir unseren Artikel mit einer steilen These:

„Zu keiner Zeit kam die überlebende Tochter, Astrid Toll, als Täterin infrage, die sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit sein kann. Es ist bereits ein Irrglaube, dass Traumapatienten keine Erinnerung mehr hätten. Trotz des Autismusmerkmals bekommt Astrid Toll viel von ihrer Umwelt mit. Autisten sind auch keinesfalls dumm oder geistig beschränkt, ganz im Gegenteil. Diese Menschen sind äußerst klug, sie verfügen über detailreiche Erinnerungen und können eiskalt berechnend sein. Der Vater Klaus Toll hat das Vermögen der Astrid Toll schrittweise liquidiert, darauf könnte sie bspw. beim akribischen Säubern des Hauses gestoßen sein, was ja eine ihrer Hauptaufgaben Zuhause war. Wer sagt denn, dass sie dabei nicht auf Kontoauszüge und möglicherweise sogar die spätere Tatwaffe gestoßen ist? Klaus Toll fühlte sich damals seit geraumer Zeit bedroht und wollte für sich eine Waffe anschaffen. Möglicherweise hatte er dies bereits getan und die Waffe in einem der Schränke im Haus aufbewahrt. Astrid Toll kann während ihrer Hausarbeit jederzeit auf die Waffe gestoßen sein (und sie später gesäubert wieder zurückgelegt haben).

Autisten sind bereits zu Mördern geworden, wie dieses Beispiel zeigt:

https://www.merkur.de/welt/toetungsfantasien-uebelster-art-urteil-nach-brutalem-mord-zr-90189384.html

«Tötungsfantasien übelster Art»: Urteil nach brutalem Mord ,,Es ging um Rache, um unendlichen Hass: Mit über 100 Messerstichen tötete ein junges Paar einen 28-Jährigen. Von Reue oder Bedauern keine Spur. Stattdessen hat der Richter in Hannover klare Vorstellungen davon, was von dem Paar zu erwarten ist. Hannover (dpa) – In Handschellen werden sie hereingeführt, das Gesicht hinter der Schutzmaske verborgen, und starren wie gebannt auf den Richter. Keine Regung, kein Wort.

Hass brachte ein junges Paar nach Überzeugung des Landgerichts Hannover dazu, einen 28-Jährigen aus Bielefeld mit mehr als 100 Messerstichen zu ermorden. Das Urteil: Die 26-Jährige muss für 9 Jahre hinter Gitter, ihr 24 Jahre alter Freund für 14 Jahre. Der junge Mann werde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, weil er für die Allgemeinheit gefährlich sei, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Joseph am Dienstag. Beide hätten Asperger-Autismus, beider Steuerungsfähigkeit sei gestört. (Az.: 96 KLs 18/20)

So man dem anspruchsvoll ausgearbeiteten Podcast Die Nachbarn von Leonie Bartsch und Linn Schütze im Detail Glauben schenken darf, führte Astrid Toll beim Spazierengehen für Dritte wahrnehmbar Selbstgespräche, in denen sie sich u.a. selbst fragte:

,,Wie lange soll ich noch schweigen?“

,,Wie lange wollt ihr mich noch anlügen?“

Die Fragen bzw. der Inhalt dieser Fragen dürften an die Eltern, Klaus und Petra Toll, gerichtet gewesen sein, die nahezu das gesamte Vermögen ihrer Tochter aus dem früheren Hausverkauf verbraucht hatten. Das kann an Astrid Toll, da sie ja klug ist und eine feine Wahrnehmung besitzt, nicht vorbeigegangen sein. Daraus ergibt sich ein Motiv.

Ebenfalls fällt auf, dass Astrid Toll im Gesichtsbereich Schussverletzungen an Stellen ohne Schmerzempfinden aufwies (z.B. im Bereich des Kiefers). Sofern Ersthelfende und Polizei zum Tatort kamen, später auch weitere Ermittler, wären diese in Ansehung des überlebenden Opfers, das Astrid Toll in ihren Augen ja war, nie auf die Idee gekommen, die Tatwaffe im Haus der Tolls zu suchen, jedenfalls nicht mit der nötigen Akribie. Astrid Toll hätte genügend Zeit gehabt, die Tatwaffe zu reinigen und sie dorthin zurückzulegen, wo sie sie beim Saubermachen gefunden hat. Aufgrund dieses denkbaren und realistischen Umstands war die Täter-DNA auch bereits vor Ort, man hat sie aber buchstäblich wie den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen können.

Daraus ergibt sich auch heute noch die Möglichkeit, den wahren Täter oder die wahre Täterin nachträglich zu überführen.

Man muss dafür nur etwas Mut aufbringen.

Vielleicht sollte jemand der Tochter Astrid Toll eine Waffe in die Hand geben?“

Berlin, am 16.04.2022